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Kai Töpfer


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Rollgliss.....

Das Rollgliss Rettungs- und Abseilgerät basiert auf dem Flaschenzugprinzip und ist gemäß EN 341 Klasse A (Abseilgeräte) und EN 1496 Klasse B (Rettungshubgeräte) geprüft und zugelassen. Es besteht aus einer Grundplatte (Rollgliss R300) bzw. einem Grundkörper (Rollgliss R350) mit einer Rolle, um die das Seil mit zweieinhalbfacher Umschlingung geführt wird. Diese Rolle blockiert beim Abseilvorgang (Rücklaufsperre), während sie beim Aufseilen frei drehbar (Freilauf) ist. Dadurch wird das Abseilen gebremst (Prinzip der Umschlingungsreibung) und das Aufseilen erleichtert. Je nach Untersetzung durchläuft das Seil weitere Rollen (lose Umlenkrollen bzw. an der Grundplatte/Grundkörper befestigte Rollen), so dass ein Flaschenzug entsteht. Es ist von der verwendeten Untersetzung abhängig, welches max. Gewicht auf- bzw. abgeseilt werden darf. Die Rollgliss Rettungs- und Abseilgeräte gibt es mit den Untersetzungen 1:1, 2:1, 3:1 und 5:1; vereinzelt wurden Geräte mit 4:1-Untersetzung gebaut, welche aber die Ausnahme darstellten. Die Umlenkrollen sind austauschbar, so dass die Geräte umgerüstet werden können. Zu beachten ist dabei, dass – entsprechend dem Flaschenzugprinzip – die Hubhöhe bei gleicher Seillänge mit steigendem Untersetzungsverhältnis abnimmt.

Das Rollglissgerät wird zur Rettung von Menschen aus der Höhe und der Tiefe eingesetzt, weshalb es bei Feuerwehr, THW und anderen Hilfsorganisationen, Berg- und Seilbahnen, Baufirmen etc. weit verbreitet ist. Ebenso kann es zur Arbeitsplatzpositionierung verwendet werden.

Das Rollgliss R300-Gerät war das erste Abseil- und Rettungsgerät mit dem Prinzip der blockierenden bzw. frei drehenden Rolle. Da der Patentschutz ausgelaufen ist, gibt es weitere Rettungs- und Abseilgeräte, die mit diesem Prinzip arbeiten.

Neben den Rettungs- und Abseilgeräten gibt es ebenso reine Abseilgeräte (z.B. für das Speed-Rappeling), welche unter der Marke Rollgliss vertrieben werden.
(Quelle: Wikipedia)


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