6.c) Es ist verboten Personen in Aufzügen zu befördern...
...bei denen das Mitfahren von Personen verboten ist.
Deutsche Betriebsvorschriften für Aufzüge waren bereits 1960 unerbittlich logisch.
6.c) Es ist verboten Personen in Aufzügen zu befördern...
...bei denen das Mitfahren von Personen verboten ist.
Deutsche Betriebsvorschriften für Aufzüge waren bereits 1960 unerbittlich logisch.
Andreas Thiele 59 und Simone Vor 8 Stunden
Ist halt Beamtendeutsch. Gemeint ist, dass es Aufzüge gibt - wie manche Lastenaufzügen - mit denen diePersonenbeförderung verboten ist.Ein Schild für alle - da kommt dann so etwas heraus.
Sachlich richtig, aber eigenartig.
Aber allein die Diskussion darüber macht die Aufnahme sehenswert.
LG Andreas und Simone :)
Pixelpiet 14. September 2024, 19:04
Vor allem sollst Du zunehmen, damit Du den Fahrstuhl gleichmäßig belasten kannst ;-)Bernd Delang 6. September 2024, 17:39
Nun dann - Gesetz ist Gesetz.LG Bernd
Herr Mato 5. September 2024, 17:50
Nach Paragraph 19b Absatz 3a-f der neuen deutschen Vorschriftbefolgungsverordnung, blaues Gesetzblatt vom 18.12. 1999, müssen nur noch Vorschriften befolgt werden, die Schwarz auf Weiß gedruckt da stehen.Wellenteilchen 5. September 2024, 6:32
Toller Schilda-Fund! VG MartinSusan A. Sense 4. September 2024, 21:12
: „… beim Ausbleiben der Antriebskraft …“Wie jetzt?
In Hollywood-Blockbustern rauschen die dann immer in die Tiefe, bis kurz vor knapp der SuperActionHeldSchwarzeneggerReevesStalloneMuskelMann die armen, verängstigten, besorgten und letzte Gebete sprechenden ‚Fahrkorbinsassen‘ rettet …
Bis auf einen. Der wird geopfert,
Auf dem Altar der Plotpoints und Cliffhanger.
….
Vitória Castelo Santos 4. September 2024, 17:45
GUT GEZEIGT.Dorothee 9 4. September 2024, 17:40
was ist mit Tieren? hätte einen Bernhardinerhund, unter 300 kg, zu transportierenEva Loth 4. September 2024, 17:31
also bezeichnen wir und mal als Last, dann dürfen wir ;-)))) .... LG Eva