Zitat: Siggiknipst 10.01.21, 14:45Zum zitierten BeitragZitat: wittebuxe 10.01.21, 13:09Zum zitierten Beitrag
Da sind keine Bilder aus Deutschland dabei.
Das meine ich: in D könnten solche erst gar nicht (legal) entstehen :-(
Da sind keine Bilder aus Deutschland dabei.
Das meine ich: in D könnten solche erst gar nicht (legal) entstehen :-(
Zitat: wittebuxe 10.01.21, 15:53Zum zitierten BeitragZitat: Siggiknipst 10.01.21, 14:45Zum zitierten BeitragZitat: wittebuxe 10.01.21, 13:09Zum zitierten Beitrag
Da sind keine Bilder aus Deutschland dabei.
Das meine ich: in D könnten solche erst gar nicht (legal) entstehen :-(
Sicher können sie das.
Das Leben ist kein Fotostammtisch und kein Bedenkenträgerforum.
Bei einem einzigen hätte ich Bedenken.
Da sind keine Bilder aus Deutschland dabei.
Das meine ich: in D könnten solche erst gar nicht (legal) entstehen :-(
Sicher können sie das.
Das Leben ist kein Fotostammtisch und kein Bedenkenträgerforum.
Bei einem einzigen hätte ich Bedenken.
Zitat: Hermann Klecker 10.01.21, 16:42Zum zitierten Beitrag
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Zitat: wittebuxe 10.01.21, 17:14Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 10.01.21, 16:42Zum zitierten Beitrag
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Ist eine klompizierte Sache. Unmittelbare Fotografieverbote gelten im privaten Bereich sowie bei Menschen in einer hilflosen oder kompromittierenden Lage. Mancher könnte das bei z.B. schlafenden Menschen erfüllt sehen.
Die Bestimmungen des KUG gelten im Wortlaut ausschließlich für Veröffentlichungen, nicht für den Akt des Fotografierens. Allerdings hat sich die Rechtsprechung angewöhnt, bereits das Erstellen des Fotos als unzulässig abzusehen, falls dessen Verbreitung später nicht erlaubt wäre. Gewissermaßen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit, die ihrerseits nicht unproblematisch ist.
Im Kontext Straßenfotografie gibt es zudem den Ausnahmetatbestand der Kunstfreiheit. Erst kürzlich hat das Verfassungsgericht diesen gestärkt und Ausstellungen von Streetfotografie ohne explizite Einwilligung der Abgebildeten für grundsätzlich legitim erklärt. Im Einzelfall bedürfe es jedoch einer Abwägung, die sowohl die Art des Bildes als auch den Rahmen der Veröffentlichung betrifft. Genug also um ein Gericht eine Weile zu beschäftigen. Stellen wir uns die Situation mit angepisstem Motiv und gerufener Polizei auf der Straße vor, so haben wir den Salat.
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Ist eine klompizierte Sache. Unmittelbare Fotografieverbote gelten im privaten Bereich sowie bei Menschen in einer hilflosen oder kompromittierenden Lage. Mancher könnte das bei z.B. schlafenden Menschen erfüllt sehen.
Die Bestimmungen des KUG gelten im Wortlaut ausschließlich für Veröffentlichungen, nicht für den Akt des Fotografierens. Allerdings hat sich die Rechtsprechung angewöhnt, bereits das Erstellen des Fotos als unzulässig abzusehen, falls dessen Verbreitung später nicht erlaubt wäre. Gewissermaßen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit, die ihrerseits nicht unproblematisch ist.
Im Kontext Straßenfotografie gibt es zudem den Ausnahmetatbestand der Kunstfreiheit. Erst kürzlich hat das Verfassungsgericht diesen gestärkt und Ausstellungen von Streetfotografie ohne explizite Einwilligung der Abgebildeten für grundsätzlich legitim erklärt. Im Einzelfall bedürfe es jedoch einer Abwägung, die sowohl die Art des Bildes als auch den Rahmen der Veröffentlichung betrifft. Genug also um ein Gericht eine Weile zu beschäftigen. Stellen wir uns die Situation mit angepisstem Motiv und gerufener Polizei auf der Straße vor, so haben wir den Salat.
Zitat: wittebuxe 10.01.21, 17:14Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 10.01.21, 16:42Zum zitierten Beitrag
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Das ist das Foto, das ich auch meine. Da käme 201a StGB in Betracht. Also das Fotografieren ist schon strafbar.
Der Rest ist einfach nur Street.
Die dösende Frau in U-Bahn mit den zwei Kindern z.B. müsste vom Fotografen geweckt worden sein, um ihr Einverständnis zu geben - sie befindet sich zudem in einer sehr verletzbaren Situation. Oder er hätte ihr folgen müssen, bis sie aussteigt, um zu fragen, nachdem das Foto bereits im Kasten war. So oder so - das Foto hätte zunächst so einfach nicht entstehen dürfen. In D.
P.S.: ok, vlt. nur nicht öffentlich ausgestellt?!
Das ist das Foto, das ich auch meine. Da käme 201a StGB in Betracht. Also das Fotografieren ist schon strafbar.
Der Rest ist einfach nur Street.
10.01.21, 18:15
Beitrag 21 von 742
Zitat: wittebuxe 10.01.21, 13:09Zum zitierten Beitrag
Gesetzestexte haben mich bei "Street & Reportage" noch nie interessiert. Man macht es einfach oder lässt es:
[fc-foto:44552362]
[fc-foto:44552354]
Gesetzestexte haben mich bei "Street & Reportage" noch nie interessiert. Man macht es einfach oder lässt es:
[fc-foto:44552362]
[fc-foto:44552354]
Zitat: Silvie Manzen 09.01.21, 23:55Zum zitierten BeitragZitat: lenmos 09.01.21, 20:51Zum zitierten Beitrag
Doch schon noch ein paar. Den Halsbandhund hab ich zuerst für einen Hansen gehalten.
Aber nicht alle begeistern mich, insbesondere gegen Ende.
Also kurz vorm Ende, 23, das ist mein absoluter Favorit :-))
Doch schon noch ein paar. Den Halsbandhund hab ich zuerst für einen Hansen gehalten.
Aber nicht alle begeistern mich, insbesondere gegen Ende.
Also kurz vorm Ende, 23, das ist mein absoluter Favorit :-))
Hm, da bin ich unentschieden. Ist natürlich ein Motiv, auf das man unbedingt draufhalten muss. Trotzdem hätte ich es gerne näher und grafischer.
also 16, 10 und 3 find ich besser als 23. wobei die brillereifotografie bei 23 m.e. nicht schlecht ist, aber zu wenig prägnant - ein nudelteig von gesichtern mit guten zufallsentsprechungselementen, wie silvie bereits sagte.
bin so frech:
Roma eterna N. Nescio 28.10.18 1 Jurisprudenzstudi… N. Nescio 29.05.14 10
bin so frech:
Roma eterna N. Nescio 28.10.18 1 Jurisprudenzstudi… N. Nescio 29.05.14 10
11.01.21, 00:46
Beitrag 25 von 742
Ich habe heute zwei tolle Street Photography Videos in YouTube gesehen.
Die Namen, Harry Gruyaert und Saul Leiter, sind nicht neu.
Aber Harry Gruyaerts "Irish Summer" ist einfach zu schön:
>> https://www.youtube.com/watch?v=sP-rcJTJa7w
Und die Japanerin, die sagt sie möchte fotografieren wie Saul Leiter, macht auch einen tollen Job:
>> https://www.youtube.com/watch?v=-u90RIeVVD8
Die Namen, Harry Gruyaert und Saul Leiter, sind nicht neu.
Aber Harry Gruyaerts "Irish Summer" ist einfach zu schön:
>> https://www.youtube.com/watch?v=sP-rcJTJa7w
Und die Japanerin, die sagt sie möchte fotografieren wie Saul Leiter, macht auch einen tollen Job:
>> https://www.youtube.com/watch?v=-u90RIeVVD8
Rechtsprechung hin- oder her, der reine Anstand gebietet es mir schon, fremde Leute nicht ohne deren Wissen allzu intim, privat oder emotionsgeladen abzulichten.
Ich bin da aber zugegebenermaßen auch etwas sensibilisiert, weil ich u.a. sehr gerne hübsche, historische Häuser oder Schlößchen (oft in Privatbesitz) und somit eben auch private Anwesen fotografiere. Obgleich ich da nicht eindringe, sondern es von "außen" ablichte, z.B. von der Straße, haben mich schon desöfteren deren Besitzer weggejagt oder ermahnt, z.B. hier bei diesem Bild genau von dem gezeigten Standpunkt, halt von der Straße aus:
Auf Tour an der S… Pik Sibbe 13.07.20 7
Seitdem hinterfrage ich manche Streetaufnahmen, die allzu viel von fremden Menschen und deren Stimmung oder Lebenssituation offenbaren, stärker als früher.
Bei dieser Aufnahme steckte aber ohnehin der Wurm drin, denn desweiteren wurde ich auch noch von einem Autofahrer angehupt, weil mein Velo wohl "ungünstig" stand oder der Typ fahruntauglich war und offenbar Schwierigkeiten hatte, daran "vorbei"zukommen. Nein, es war nicht der Hausbesitzer.
Ich bin da aber zugegebenermaßen auch etwas sensibilisiert, weil ich u.a. sehr gerne hübsche, historische Häuser oder Schlößchen (oft in Privatbesitz) und somit eben auch private Anwesen fotografiere. Obgleich ich da nicht eindringe, sondern es von "außen" ablichte, z.B. von der Straße, haben mich schon desöfteren deren Besitzer weggejagt oder ermahnt, z.B. hier bei diesem Bild genau von dem gezeigten Standpunkt, halt von der Straße aus:
Auf Tour an der S… Pik Sibbe 13.07.20 7
Seitdem hinterfrage ich manche Streetaufnahmen, die allzu viel von fremden Menschen und deren Stimmung oder Lebenssituation offenbaren, stärker als früher.
Bei dieser Aufnahme steckte aber ohnehin der Wurm drin, denn desweiteren wurde ich auch noch von einem Autofahrer angehupt, weil mein Velo wohl "ungünstig" stand oder der Typ fahruntauglich war und offenbar Schwierigkeiten hatte, daran "vorbei"zukommen. Nein, es war nicht der Hausbesitzer.
11.01.21, 06:17
Beitrag 27 von 742
Zitat: Dieter Ruhe 11.01.21, 02:26Zum zitierten Beitrag
So sehe ich das auch. Ansonsten muss es sich jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, gefallen lassen, abgelichtet und veröffentlicht zu werden. Wenn ich auf Fluchtdistanz an jemanden mit der Kamera rangehe, frage ich natürlicch, auch wenn es dann keine "Streetfotografie" mehr ist.
So sehe ich das auch. Ansonsten muss es sich jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, gefallen lassen, abgelichtet und veröffentlicht zu werden. Wenn ich auf Fluchtdistanz an jemanden mit der Kamera rangehe, frage ich natürlicch, auch wenn es dann keine "Streetfotografie" mehr ist.
11.01.21, 11:15
Beitrag 28 von 742
Der größte Feind des Streetfotografen ist nicht der unzufriedene Fotografierte, auch nicht der Abmahnanwalt oder Polizist oder Richter, sondern der andere Fotograf.
Ich frage nie vorher, habe aber in diesem Fall, als die Frau das Telefonat beendete, mit ihr und einer Freundin gesprochen. Aber so etwas kommt so gut wie nie vor, vielleicht bei 5% aller Fotos.
[fc-foto:44711449]
Das Gute aus Sicht der Streetfotografen ist, dass die meisten Leute demgegenüber sehr indifferent sind. Die wenigen, die darauf sehr empfindlich reagieren, fotografiert zu werden, braucht man nicht. Es gibt genug andere.
Ich frage nie vorher, habe aber in diesem Fall, als die Frau das Telefonat beendete, mit ihr und einer Freundin gesprochen. Aber so etwas kommt so gut wie nie vor, vielleicht bei 5% aller Fotos.
[fc-foto:44711449]
Das Gute aus Sicht der Streetfotografen ist, dass die meisten Leute demgegenüber sehr indifferent sind. Die wenigen, die darauf sehr empfindlich reagieren, fotografiert zu werden, braucht man nicht. Es gibt genug andere.
Zitat: _instant_moments_ 11.01.21, 11:15Zum zitierten Beitrag
Vor allem in Costa Rica, nehme ich an. ;)
Vor allem in Costa Rica, nehme ich an. ;)
Streetfotografie ist als Kunstform anerkannt und daher muss auch keine Einwilligung erfolgen.
Bei der Veröffentlichung gilt es dann aber wieder bestimmte Dinge zu beachten.
https://www.pictorial-online.com/index. ... anerkannt/
Hier das Statement des BVerG:
https://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsch ... 11215.html
1) Fotografieren im öffentlichen Raum ist erlaubt
2) Ausstellen der Fotos in räumlich begrenzten Orten ist auch erlaubt.
Bei der Veröffentlichung gilt es dann aber wieder bestimmte Dinge zu beachten.
https://www.pictorial-online.com/index. ... anerkannt/
Hier das Statement des BVerG:
https://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsch ... 11215.html
1) Fotografieren im öffentlichen Raum ist erlaubt
2) Ausstellen der Fotos in räumlich begrenzten Orten ist auch erlaubt.