... wenn der Vorhang fällt;-)))
Das war mein erster Gedanke als ich das Bild im Thumb sah. Jedenfalls ergibt es tolle Farbkontraste und sieht richtig schön aus!
L.G.Gerti
Vielleicht hat der zuständige Beamte auch zu große Probleme, den juristischen Text (§3 Abs.4 StVG) zu verstehen:
"Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht."
;-) Margarete
Wer weiß, vielleicht gibt es hier auch eine Vorrichtung, die diesen schönen grünen Vorhang ganz vorsichtig auf die Seite schiebt- bei Bedarf?
Da hast du wieder was ganz besonderes eingefangen!
Schön gesehen, und festgehalten!
LG Hans und Maria
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69a StGB läuft wohl schon ziemlich lange - oder hat der Garagenbesitzer die MPU nicht geschafft?
Witziger Titel, ungewöhnliches Motiv und harmonische Farben - gefällt mir.
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Eva-Maria Nehring 12. November 2008, 16:16
:-))Der Titel dazu ist ja herrlich!
LG Eva
Gertrude Theuerweckl 18. Dezember 2007, 20:56
... wenn der Vorhang fällt;-)))Das war mein erster Gedanke als ich das Bild im Thumb sah. Jedenfalls ergibt es tolle Farbkontraste und sieht richtig schön aus!
L.G.Gerti
Elke Cent 30. August 2007, 17:53
... muss ja ein Düsenjet gewesen sein, solange ER schon laufen muss ;-))... die Idee ist gut!
lg Elke
AG Joseph 22. August 2007, 20:09
... oder den Führerschein freiwillig abgegeben?LG Andrea
Margarete Hartert 21. August 2007, 21:53
Vielleicht hat der zuständige Beamte auch zu große Probleme, den juristischen Text (§3 Abs.4 StVG) zu verstehen:"Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht."
;-) Margarete
Lemberger 21. August 2007, 8:54
Wer weiß, vielleicht gibt es hier auch eine Vorrichtung, die diesen schönen grünen Vorhang ganz vorsichtig auf die Seite schiebt- bei Bedarf?Da hast du wieder was ganz besonderes eingefangen!
Schön gesehen, und festgehalten!
LG Hans und Maria
Irca Caplikas 21. August 2007, 7:48
FEin, der Titel!!lg Irca
Marion Kühnel 21. August 2007, 7:39
...super Beschreibund...)))...glg mkZeitreisender 20. August 2007, 22:48
Ein FC-Mitglied seit Wochen zu Fuß auf Fotopirsch,warum eigentlich nicht ? :-))
Gruß Ralf
Michael Müller 20. August 2007, 22:41
Der wird wohl schon länger keinen Führerschein besitzen!Gut gesehen!
LG
Michel
Markus Räth 20. August 2007, 22:28
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69a StGB läuft wohl schon ziemlich lange - oder hat der Garagenbesitzer die MPU nicht geschafft?Witziger Titel, ungewöhnliches Motiv und harmonische Farben - gefällt mir.