Nackige Bilder

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Fabio Viento del Verano Fabio Viento del Verano Beitrag 16 von 35
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mir reichen die anderen Hochzeitsfotos

*nochmaldruff*
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 17 von 35
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ICh betone es nochmal...das waren nur schnapschüsse...weil ich nicht beauftragt war...
und wenn du noch mehr von meiner aufmekrsamkeit wünscht dann schreib mir eine nachricht hier im forum oder schicke mir ne mail...

*augenverdreh*



Nachricht bearbeitet (21.07.2004 - 20:13h)
Fabio Viento del Verano Fabio Viento del Verano Beitrag 18 von 35
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nö - ich warte einfach bis zu deiner nächsten Dusselaktion - dauert ja nie lange
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 19 von 35
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du langweilst mich...und alle anderen hier wohl auch
Hendrik F Hendrik F Beitrag 20 von 35
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Wenn du Pornografie ausstellst, dann musst du _wirkliche_ Jugendschutzmaßnahmen ergreifen und nicht nur einen Text schreiben.

Im Falle von nicht-pornografischem Inhalt:
Es gehört zur Nettiquette auf Seiten mit Naktbildern hinzuweisen, da manch einer vielleicht nicht mit solchen Bildern auf dem Bildschirm bei der Arbeit (oder wo er auch immer im Internet sein mag) gesehen werden möchte.
Minderjährige werden allerdings von einem solchen Text kaum abgehalten werden, eher angezogen werden.

Ausserdem solltest du den Text in einer Sprache, die du kannst und die in deinem Land und Rechtsraum Amtssprache ist schreiben, denn sonst bringt es dir gar nichts.
Ob es in deinem Land eine rechtliche Verpflichtung gibt einen Text zu verfassen oder wirkliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, kann dir ein Anwalt beantworten.

Um nochmal die Nettiquette aufzugreifen: Wenn jemand dir antwortet, doch diese Antwort für dich nicht zutreffend ist, da du dich nicht in dem genannten Land befindest, sei so nett und piss ihm nicht dafür ans Bein.
Du hast nicht nach einer Regelung für Österreich gefragt, sondern allgemein. Wenn jemand so nett ist und sagt, dass er es nur für Deutschland weiß, sei froh, dass er es dir nicht als die weltweit gültige Gesetzeslage verkauft, denn das würde ein Gericht im Ernstfall herzlig wenig interessieren.

Ausserdem antwortet dir ja auch keiner mit dem Satz:
GUCK INS GESETZBUCH NACHBAR!
Carpe Diem Carpe Diem Beitrag 21 von 35
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"bzw. Hätte ihr für mich welche Vorlagetexte die ich benutzen kann?!"

Spar die den Disclaimer besser komplett. Da er rechtlich nicht relevant ist, Dir im Zweifelsfall also keinen Ärger vom Hals hällt, reitest Du Dich damit, sollte es aus irgendeinem Grund hart auf hart kommen, nur richtig in die Sch...e. Die Gerichte unterstellen bei einem vorhandenen Disclaimer regelmäßig eine Sensibilisierung deinerseits für das Thema, den Unwissenden nimmt Dir dann keiner ab. Anders sieht es aus, wenn KEIN Disclaimer da ist: Die Gerichte unterstellen dann gerne Unwissenheit/Fahrlässigkeit, was zwar nicht vor Strafe schützt, aber das eventuelle Strafmaß deutlich senken kann.
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 22 von 35
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Wollte ihn nciht "anpissen"
tut mir leid wenns so rübergekommen ist :(
E Kus E Kus Beitrag 23 von 35
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Du kennst scheinbar unser seit mai gültiges verschärftes sexualstrafrecht nicht. In Österreich wird der besitz von bildern, die in obszöner pose personen zeigen, welche dem aussehen nach jünger als 17,5 jahre sein können, mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft. Obszön wird im gesetz definiert. Es gilt bereits eine herausfordernde pose im bikini als obszön. Auf wiedersehen hinter gittern.

E. K.
Heiko Kanzler Heiko Kanzler Beitrag 24 von 35
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Sorry, ich klinke mich mal eben ein wenig OT ein.

@Erich: Das liest sich aber deutlich verschärft! Zählt wirklich "dem Aussehen nach"? Wie wird das festgelegt, letztendlich sind das dann doch subjektive Betrachtungen, oder?

Ich habe mal früher für eine Werbeagentur an einem Erotikmagazin gearbeitet und wir mussten - da das Magazin im freien Handel erhältlich war - jede Seite einzeln von einem Anwalt "absegnen" lassen... (Deutschland)


Nun BTT:

@Thomas B:
Ich kann "Carpe Diem"'s Aussage bestätigen, diese Diskussion habe ich mit meinem Anwalt schon oft geführt (ich betreue beruflich Internetportale): Sobald ein Disclaimer vorhanden ist, wird Dir unterstellt das Du bewusst handelst und Dich BEWUSST von den eigenen Inhalten distanzieren willst. Und das geht natürlich nicht.

Ich denke auch: Ein freundlicher Hinweis darauf das die Inhalte aus bestimmten Gründen (darlegen!) erst für Personen ab 16/18/21/74 Jahre geeignet sind und dann einen passenden Link. Gut ist.

Wenn pornografisches Material dargeboten wird musst Du eine sog. geschlossene Personengruppe definieren die sich Dir gegenüber in geeigneter Form ausweisen muss und von Dir explizit einen Zugang zu diesem Material (z.B. Login) erhält.
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 25 von 35
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Hi :)
laso es handelt sich um KEINE PORNOS!!
ES sind nur aktfotos wie dieses

http://www.photom.at/models/jasmin_cano ... -00-42.jpg


Ich habs mal mit so einem Text versucht

Diese Gallery beinhaltet auch ein Paar erotische Aufnahmen, deswegen ->

Hier mit bestätige ich, dass ich 18 bzw. älter als 18 Jahre bin.

Enter ->
Chris Pietsch Chris Pietsch   Beitrag 26 von 35
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Thomas, schau Dir doch mal die FC Richtlinien für den Akt-Channel an. Die Definition bezieht sich auf FSK 16 und nicht 18.
Gruß, Chris.
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 27 von 35
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grüss dich!
ich bin grad bissi unfähig, wo wind ich die genau?!
E Kus E Kus Beitrag 28 von 35
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Heiko Kanzler schrieb:

Zitat:Sorry, ich klinke mich mal eben ein wenig OT ein.

@Erich: Das liest sich aber deutlich verschärft! Zählt wirklich
"dem Aussehen nach"? Wie wird das festgelegt, letztendlich sind
das dann doch subjektive Betrachtungen, oder?


Das beurteilt der richter oder ein sachverständiger. Bei uns wurde da eine bestimmung geschaffen, die für das einkommen der rechtsanwälte gut ist. Bin neugierig wie das gesetz ausgeübt wird. Hält man sich streng danach müssen bei uns viele filme und modemagazine verboten werden.

E. K.
Thomas Busek Thomas Busek Beitrag 29 von 35
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Hält man sich streng danach müssen bei uns viele filme
Zitat:und modemagazine verboten werden.

E. K.




ja, das sowieso!!!!!!!
Chris Pietsch Chris Pietsch   Beitrag 30 von 35
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Äh, Thomas es gibt hier rechts oben ein Fragezeichen mit Info!!!

Wenn Du da suchen würdest bekämest Du folgendes:

ACHTUNG: Die Akt-Sektionen sind als FSK-16 eingestuft (ab 16 Jahren). Daher sind keine Aufnahmen mit eindeutig sexuellen Handlungen, der fokussierten Abbildung der Vagina oder eines erigierten Gliedes gestattet.

Steht unter Fotohochladen und mehr noch unter Jugendschutz...

Chris.

Bearbeitet - falscher Konjunktiv



Nachricht bearbeitet (22.07.2004 - 14:49h)
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