Vertrag bei Business-shooting??

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Carmen Hoechst Carmen Hoechst Beitrag 1 von 15
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Hallo liebe Leute!

Habe vergangene Woche einen Auftrag für ein shooting für eine sehr große Firma bekommen. Es sollten drei Mitarbeiter einer Abteilung für das Infoblatt abgelichtet werden, was in der Firma bzw. auch öffentlich für andere Firmen verteilt werden soll.
Gibt es für sowas besondere Verträge? Was muss ich beachten und wie hoch ist "normalerweise" das Honorar bei einem Umfang von ca. 250 Fotos?

Habe hier schon das halbe Forum durchforstet, aber irgendwie nichts gefunden... :-/

Liebe Grüße,

Carmen
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 15
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Im Prinzip gilt dasgleiche wie im Thread "Hochzeitsvertrag" diskutiert wurde.
Du machst einen Vertrag, in dem
1) Auftragsumfang, 2) zu erbringende Leistung, 3) Nutzungsrechte, 4) Honorar, und 5) Zahlungsmodalitäten beschrieben sind.

Vorher solltest Du, nach ausführlichem Briefing, eine Kostenkalkulation machen, die Deinen Zeit- und sonstigen Aufwand abdeckt, und die Du gegebenfalls auch offenlegen kannst, falls der Auftraggeber die Honorarhöhe hinterfragt.

Wichtig wäre auch zu klären, ob der Auftraggeber eine "richtige" Rechnung braucht, mit Ausweis der MWSt etc.

VG, Michael
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 3 von 15
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Michael Opfer schrieb:

Zitat:...
Wichtig wäre auch zu klären, ob der Auftraggeber eine
"richtige" Rechnung braucht, mit Ausweis der MWSt etc.

VG, Michael


Hallo Michael,

bedeutet dieses im Umkehrschluss, dass eine Rechnung ohne Ausweisung der Umsatzsteuer keine "richtige" Rechnung ist?

*verwundertdreinguck*

Bisher war ich imme der Meinung, dass auch Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, weil umsatzsteuerfreie Leistungen erbracht wurden, richtige Rechnungen sind.

Und was soll Carmen machen, wenn der Auftraggeber eine - Deiner Meinung nach - "richtige" Rechnung haben will; sie aber keine Umsatzsteuer ausweisen darf?

LG Manfred
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 15
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Manfred Hunger schrieb:

Zitat:Hallo Michael,

bedeutet dieses im Umkehrschluss, dass eine Rechnung ohne
Ausweisung der Umsatzsteuer keine "richtige" Rechnung ist?

*verwundertdreinguck*


Zitat:Bisher war ich imme der Meinung, dass auch Rechnungen ohne
ausgewiesene Umsatzsteuer, weil umsatzsteuerfreie Leistungen
erbracht wurden, richtige Rechnungen sind.


Vielleicht hast Du bemerkt, das da "richtige" steht, und vielleicht hast Du auch das etc. bemerkt?
Ich wollte darauf hinweisen, dass Firmen sehr unterschiedliche und sehr dezidierte Vorgaben haben, wie eine Rechnung auszusehen hat, um intern überhaupt weiterverarbeitet werden zu können. Es gibt Firmen, insbesondere Grossfirmen, die Rechnungen nicht anerkennen, wenn der Auftraggeber sich nicht zuvor intern eine purchase order besorgt hat. Diese und ähnliche Gepflogenheiten kann ein Gelegenheitssupplier nicht kennen, es sei denn, er fragt gezielt nach.

Zitat:
Und was soll Carmen machen, wenn der Auftraggeber eine - Deiner
Meinung nach - "richtige" Rechnung haben will; sie aber keine
Umsatzsteuer ausweisen darf?


Keine Ahnung, aber das muss nicht ich wissen, sondern Carmen. Deshalb mein Hinweis.

VG, Michael
Torsten Brandt Torsten Brandt   Beitrag 5 von 15
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*bookmark* - *lach* ... hier lerne ich noch was *lach*
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 15
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Hallo Michael,

ja ich habe die Anführungszeichen wohl gesehen und ja auch selber im gleichen Kontext wie Du genutzt; darum bin ich über den 1. Satz Deiner Antwort etwas überrascht. ;-)

Glaube mir, wenn ich einen Auftrag von einem Unternehmen erhalten habe, darf es mir nicht vorschreiben, wie ich eine Rechnung auszustellen habe.

Solange meine Rechnung nach erbrachter Leistung auf Grund eines Auftrages den steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen entspricht, kann in Deutschland kein Unternehmen - aus welchen Gründen auch immer - von mir verlangen die Rechnung nach ihren Vorstellungen abzuändern.

Erst recht kann der Auftraggeber nicht bestimmen, ob ich in meiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweise oder nicht; dieses gilt auch für das, was Du möglicherweise unter "... etc. ..." verstehtst.

LG Manfred
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 15
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Manfred,

ich habe den Punkt mit der Rechnung angesprochen, weil Carmen von einer sehr grossen Firma sprach. Ich habe viele Jahre in einer sehr, sehr grossen Firma zugebracht und externe Leistungen eingekauft. Von daher weiss ich, dass Rechnungen einfach liegenbleiben oder kreuz und quer über den Globus irren, wenn sie nicht den geforderten Formalien entsprachen (nur unter anderem die interne Auftrags-Nr um ein Beispiel zu nennen). Das waren sicherlich ansonsten völlig korrekte Rechnungen, die aber im System nicht weiterkamen, weil irgendeine Angabe fehlte. Auf so etwas muss man bei Grossfirmen, insbesondere globalen Unternehmen, gefasst sein und sich schlau machen.

VG, Michael
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 15
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Torsten Brandt schrieb:

Zitat:*bookmark* - *lach* ... hier lerne ich noch was *lach*


Erklär mal. Wenn's was zu lachen gibt, will ich mitlachen.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 9 von 15
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Michael,

nun meine Rechnung wäre sicherliche nicht sehr lange liegen geblieben, gegen das "Vergessen" gibt es erprobte Mittel. ;-)

Aber dieses jetzt hier weiter zu diskutieren wäre nun wohl wirklich off topic.

Mein anfänglicher Einwand zielte ja auch darauf ab, dass Du - gewollt oder nicht gewollt - den Eindruck vermittelst hast, als ob der Auftraggeber bestimmen könnte, ob die Umsatzsteuer auszuweisen ist oder nicht.

LG Manfred

Edit wg. Tippfehler



Nachricht bearbeitet (11:27h)
Stefan Ott Stefan Ott Beitrag 10 von 15
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Manfred Hunger schrieb:

Zitat:Glaube mir, wenn ich einen Auftrag von einem Unternehmen
erhalten habe, darf es mir nicht vorschreiben, wie ich eine
Rechnung auszustellen habe.

Solange meine Rechnung nach erbrachter Leistung auf Grund eines
Auftrages den steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen
entspricht, kann in Deutschland kein Unternehmen - aus welchen
Gründen auch immer - von mir verlangen die Rechnung nach ihren
Vorstellungen abzuändern.

Erst recht kann der Auftraggeber nicht bestimmen, ob ich in
meiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweise oder nicht; dieses
gilt auch für das, was Du möglicherweise unter "... etc. ..."
verstehtst.

LG Manfred



Du hast natürlich in allen Punkten theoretisch recht. In de Praxis wirst auch gar keine Rechnung schreiben müssen, weil solche Firmen davon die Auftragsvergabe abhängig machen ;-)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 11 von 15
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Stefan Ott schrieb:

Zitat:...

Du hast natürlich in allen Punkten theoretisch recht. In de
Praxis wirst auch gar keine Rechnung schreiben müssen, weil
solche Firmen davon die Auftragsvergabe abhängig machen ;-)


Stefan,

etwas freiwillig machen oder etwas vorschreiben lassen, sind "zwei Paar Schuhe". Sicherlich ist es auch davon abhängig, ob man auf den Auftrag angewiesen ist oder nicht. ;-)

Ob ich in der Praxis nun Rechnung schreibe oder schreiben werde; ist hier wirklich off topic :-(

Im übrigen ging es mir bei der Diskussion mit Michael in der Hauptsache darum, dass er den Eindruck erweckte, als ob der Auftraggeber Einfluss darauf hat, ob die Umsatzstuer auszuweisen ist oder nicht("... klären, ob der Auftraggeber eine "richtige" Rechnung braucht, mit Ausweis der MWSt etc. ...")

LG Manfred
Carmen Hoechst Carmen Hoechst Beitrag 12 von 15
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Hallo und guten Morgen! :-)

Ich seh schon, da wurd auch hier ganz schön diskutiert. ;-)

Also um mal kurz die Diskussion ein bisschen zu vereinfachen:

Ich darf die MWSt auf meiner Rechnung ausweisen. :-) Der Auftrag wurde auch schon vergeben, also die Bilder sind schon gemacht, allerdings noch nicht an den Auftraggeber übergeben worden, das geschieht am kommenden Mittwoch persönlich. Ich dachte mir, dabei dann auch die Rechnung zu überreichen (klingt wie eine Urkunde, wie schön ;-)).
Ich war mir nur nicht sicher, ob es andere Klauseln bzw. Punkte in einem Vertrag für Firmen zu beachten gibt oder ob dieselben Konditionen gelten, wie in einem "normalen" Vertrag für Models. Es sind ja schließlich auch Personen abgebildet, keine Architektur o. ä..

Also die Mehrwertsteuer kommt jedenfalls mit auf die Rechnung. :-)

@ Michael:

was meinst du mit den "angeforderten Formalien"?


Viele Grüße!! :-)

Carmen
Torsten Brandt Torsten Brandt   Beitrag 13 von 15
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@Michael: Ich hatte, ebenso wie Manfred, den Eindruck gewonnen, das mein AG mir, laut Deinem Schreiben, vorschreiben kann, was und wie ich meine Rechnung zu stellen habe. Das fand ich dann doch zum Lachen. Ich selbst habe schon für einige sehr sehr sehr große Firmen fotografiert und habe denen immer eine kaufmännisch korrekte Rechnung gestellt, so wie ich sie immer schreibe. Die Zahlung kam zu 99% zum Zahlungsziel und wenn nicht wurde durch eine freundliche Zahlungserinnerung nochmals auf meine AGBs hingewiesen, die selbstverständlich der Rechnung, aber auch der ZE beigefügt waren. Spätestens dann wurde gezahlt. Auch Folgeaufträge kommen immer noch von den Firmen, was beweist, das eine "gewisse" Professionalität dem Geschäft definitiv nicht schadet. Die Frage ist ja auch, wie GUT ist dein Geschäftspartner gegenüber ? Wenn er Dir nur mündlich, mal eben zwischen Tür und Angel den Job zuteilt, braucht er sich nicht zu wundern, das keine Auftragsnummer, etc. auf der Rechnung steht. Lässt er Dir jedoch den Auftrag schriftlich zukommen, so sollten da schon einige Eckdaten drauf stehen, die sich auch in der Rechnung wiederspiegeln sollten. Aber das ist normales kaufmännisches Denken, was man doch eigentlich voraussetzen sollte, oder ?

BG T
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 14 von 15
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Carmen Hoechst schrieb:

[1]
Zitat:...
Der Auftrag wurde auch schon vergeben, also die Bilder sind schon
gemacht ...


[2]
Zitat:...
Ich war mir nur nicht sicher, ob es andere Klauseln bzw. Punkte
in einem Vertrag für Firmen zu beachten gibt oder ob dieselben
Konditionen gelten, wie in einem "normalen" Vertrag für Models.
Es sind ja schließlich auch Personen abgebildet, keine
Architektur o. ä..
...




Hallo Carmen,

zu [1]:
Damit gibt es schon einen Vertrag (Firmenauftrag = Antrag; Bilder machen = Annahme). Alle Vertragsinhalte sollten vor Vertragsabschluss geklärt sein; auch wer welche Nutzungsrechte an den Bildern hat.

zu [2]:
Es ist vom Prinzip her völlig egal, ob Du Auftragsarbeiten für Privatpersonen oder Firmen machst.
Willst Du die Bilder selber auch verwerten (sprich veröffentlichen)? Dann brauchst Du die Einwilligung des Auftraggebers und, wegen dem "Recht am eigenen Bild", die Einwilligung der fotografierten Personen.
War es aber (nur) eine Auftragsarbeit für Dich, dann ist es Sache des Auftraggebers sich vorher mit den abgebildetene Personen wegen deren "Recht am eigenen Bidl" zu einigen.

LG Manfred
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 15
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Carmen Hoechst schrieb:

Zitat:@ Michael:

was meinst du mit den "angeforderten Formalien"?


Ohne Kenntnis speziell dieser Firma lässt sich dazu nichts sagen. Aber, wenn es wirklich eine - wie Du schreibst - sehr grosse Firma ist, dann ist derjenige, mit dem Du den Auftrag besprochen hast und der auch das Honorar abgenickt hat, möglicherweise nicht tatsächlich der Auftraggeber, sondern nur aufgrund seiner Fachkompetenz oder auch nur Zuständigkeit der, mit dem Du Art und Umfang des Auftrags besprichst und der später die Erfüllung des Auftrags bestätigt. Bei grossen Firmen wird's ein Auftrag üblicherweise erst dann, nachdem Deine Kontaktperson als Projektverantwortlicher das Projekt im System etabliert hat. Und dann bekommst Du von irgendeiner Stelle dieser Firma den Auftrag, zusammen mit all den Details, die Du auf der Rechnung aufführen musst, damit sie zuordenbar ist und verarbeitet werden kann, z.B. die Auftragsnummer, den zu nennenden Adressat, die Adresse, an die die Rechnung tatsächlich zu schicken ist, etc. Du kannst natürlich auf all diese Details pfeifen, aber das wäre genauso dumm, als würdest Du Deine Bankverbindung nicht angeben.

Vielleicht ist ja in diesem Laden alles ganz einfach. Mein Rat ist nur, dass Du Dich nach dem genauen Prozedere erkundigst.

VG, Michael
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