Verlag - Namensnennung - wie unverschämt!

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Sebastian K. Schmidt Sebastian K. Schmidt Beitrag 1 von 16
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Hallo,

über unsere Firma erscheint demnächst ein Artikel in einer Branchen Zeitung.
Nach der ersten Druckfahne, mussten wir den gesamten Artikel selbst verfassen (konnt man gar nichts übernhemen) - die Fotos waren seeeeehr schlecht (und das bei einem Verlag, die ja eigentlich für nichts anderes arbeiten, als für ihre Artikel)

Der Verlag (Chef) bat mich um zwei Fotos die ich noch freundlicherweise erstellen sollte ... am Ende habe ich ihm noch mehr Fotos geliefert - und zwar aus dem Grund das man deren Fotos nicht veröffentlicht, da diese wie genannt, Murks waren!

Da es auch um unsere Firma geht, hab ich gesagt, mir reicht eine Namensnennung bei den Fotos (exakt wie ich auch hier reg. bin, damit (Fall der Fälle) ich über google gefunden werde).

Heute erhalten wir die neue und letzte Druckfahne und es sind noch zwei Fotos von dem Verlag mit dazu gekommen (schade - Qualitativ deutlich unter dem von mir abgelieferten) dort steht der Name des Chefredakteurs bei (hat er auch wirklich gemacht ... ähhh geknipst) ... dann der Schock bei einem [eigentlich das beste Foto] steht ebenfalls er hinter dem Foto!
Alle anderen Fotos sind OHNE Namen ... dann beim letzten Foto steht mein Name - allerdings nicht so wie ich diesen genannt habe (ohne "K.") und unsere Firma (war abgesprochen - es muss unsere Firma nicht hinter meinem Namen/Fotos stehen)

Wollte nun dies nochmals korrigieren... allerdings könnte ich etwas machen, wenn der Verlag es so wie beschrieben abdruckt? (Rechnung schreiben? auch wenn dies nicht abgesprochen war?)

Ich könnte mir nun bereits vorstellen das in einem Jahr ggf. wieder auf die hochauflösenden Fotos von mir zurückgegriffen wird.
Sollte ich heute noch per Mail mitteilen, das die Fotos zum Druck nur in unserem Artikel freigegeben sind?!

Danke und Grüße
Sebastian


PS: Bin echt geschockt wie so manche verfahren...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 16
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selbst schuld, sowas klärt man vorab alles schriftlich.
ihr fangt immer an zu heulen wenn das kind in den brunnen gefallen ist. nutzungsrechte von kunden unterschreiben lassen und dann werden die bilder gesendet.
Carsten Brand Carsten Brand Beitrag 3 von 16
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nich böse gemeint aber:

hast du den text und die fotos während deiner arbeitszeit gemacht? hat also deine firma die nutzungs rechte evtl?

agierst du als privat gegenüber dem chef des verlages?

mündlich gemachte vereinbarungen sind auch verträge, aber schwer nachweisbar (siehe viele letzte threads).
hast du denn vorher bei der bitte um fotos schon deutlich gemacht, dass du nutzungsrechte beschränkst?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 16
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du meinst erstmal drucken lassen und dann meckern und Kohle einstreichen? Iss nich, für Korrekturen iss ja die Druckfahne da, oder?
Sebastian K. Schmidt Sebastian K. Schmidt Beitrag 5 von 16
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@Single Shot
wurde per eMail im vorneherein festgehalt - ist wohl auch schriftlich und dachte, dass man das nicht erwähnen müsste!
(ausserdem heule ich nicht, sondern bin angepisst - das ist was anderes ;-))

@Carsten Brand
Ich bin Teil der Firma oder der Familie ;-) wie man es nimmt - also keine Rechteprobleme, trotzdessen alles in der Arbeitszeit geschehen ist. Aber dennoch ist es sogar abgesprochen! Sicherer kann man nicht sein ;-)

Gegenüber dem Verlag bin ich der Junior der Firma ;-) (also über die Firma - aber s.o.)

Die Geschichte mit den Fotos war kurzfristig, weil deren Aufnahmen so erschreckend schlecht waren... selbst wenn es nu nicht so klappt, ists ziemlich schnuppe.
Wie oben - vorab per eMail.
Allerdings melden die sich immer erst kurz vor Ablauf deren eigener Frist so das man kaum mehr Zeit für die Ausführung hat (bzw. hatte)



@lollodepola
wie kommst du darauf?
Ich habe per eMail heute auf Korrektur bestanden - aber bekomme keine Antwort (Frist wieder mal nur bis Montag)
Darum steht oben im Text doch auch - was tun wenn die sich dennoch nicht dran halten...


danke und Grüße
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 16
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Sebastian K. Schmidt schrieb:

Zitat:@Single Shot
wurde per eMail im vorneherein festgehalt - ist wohl auch
schriftlich und dachte, dass man das nicht erwähnen müsste!
(ausserdem heule ich nicht, sondern bin angepisst - das ist was
anderes ;-))




wenn es ein korekturbogen gibt dann berichtige den fehler.
wenn schon gedruckt wurde, hoffe ich das festgehalten wurde was passiert wenn die nutzungsrecht nicht eingehalten wurden.
wenn die nutzungsrechte richtig geschrieben sind müsste auch geklärt sein

wann sie
welches bild wie,
in welcher größe
wie oft
wo
zu welchem zweck nutzen dürfen.

ich glaube nicht das die nutzungsrechte ordentlich verfasst wurden sonnst hättest du diesen beitrag nicht so kommentiert.
Sebastian K. Schmidt Sebastian K. Schmidt Beitrag 7 von 16
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Single Shot schrieb:

Zitat:ich glaube nicht das die nutzungsrechte ordentlich verfasst
wurden sonnst hättest du diesen beitrag nicht so kommentiert.



korrekt :-)
habe es mit einem satz abgetan, dass die fotos nur in dem artikel "blablabla" in der ausgabe "blablabla" der zeitschrift "blablabla" des verlages "blablabla" veröffentlicht werden dürfen. sollte ein weiteres mal darauf zurückgegriffen werden sollen, muss dies mit absprache und ggf. anderen konditionen geschehen.

fand die einschränkung eigentlich einschränkend genug - aber normalerweise wird auch nichts von mir veröffentlicht ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 16
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tipp an;

mein letzten sätze lauten immer:


Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B in Druckwerken wurde nicht vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung. Die Bilder sind ausschließlich für .............freigegeben.


Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ansonsten gelten die AGB
Sebastian K. Schmidt Sebastian K. Schmidt Beitrag 9 von 16
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Danke @Single Shot
beim nächsten (sofern es das gibt) mal werd ich es werd ich dein Satz wohl ein wenig abkupfern ;-)

ansonsten sicher auch für andere sehr hilfreich!
Aufhellblitzer Aufhellblitzer Beitrag 10 von 16
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Trotzdem hat man Anspruch auf korrekte Namensnennung, wenn schon denn schon.

So heißt Holger Meier nicht Horst Mayer und Annegret Schmidt nicht Anna Schmitz.

"Die Nennung des Bildautor stellt eine nicht unerhebliche Werbung für den Fotografen dar. [...] Eine Nichtnennung berechtigt zu einer Aufschlagsforderung um 100 %" (frei zitiert).

Und ich sehe da Parallelen, wenn eben "www.Aufhellblitzer.de" in "www.Ablitzer.de" oder "www.aufhellblitz.de" (existiert) vernudelt wird.


OMHO Olli
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 11 von 16
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Single Shot schrieb:

Zitat:Ansonsten gelten die AGB


An der unbedingten Gültigkeit von AGB hat doch hier eh niemand auch nur den geringsten Zweifel.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 12 von 16
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Identitätsschutz des Urhebers, ausgestaltet in § 13 UrhG durch das Recht auf Namensnennung: Der Urheber hat einen Anspruch darauf, daß sein Werk mit einer von ihm festzulegenden Urheberbezeichnung versehen wird.

muss los

lg

ralf
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 16
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in meinen agb ist aber geregelt "was passiert wenn" und deswegen gehört das so.


nachtrag, und die werden immer mit geschickt.



Nachricht bearbeitet (10:15h)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 14 von 16
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Sebastian K. Schmidt schrieb:

Zitat:... Ich bin Teil der Firma oder der Familie ;-) wie man es nimmt -
also keine Rechteprobleme ...


Hallo Sebastian,

rechtlich gesehen ist doch ein Unterschied, mit wem der Verlag den Vertrag geschlossen hat. Mit der Firma (juristische Person) oder mit Dir (persönliche Person).

Wenn der Vertrag mit der Firma abgeschlossen wurde, kommt noch u. a. die Möglichkeit der "stillschweigenden Zustimmung" (aus dem Handelsrecht) in Betracht. Dieses bedeutet, wenn dem Vorabdruck nicht widersprochen wird/wurde, gilt dieser als genehmigter Änderungsantrag.

Als Junior der Firma sind Dir diese rechtlichen Fakten sicherlich bekannt; ich wollte sie daher hier noch einaml erwähnt haben. ;-)

LG Manfred
Gerhard Seybert Gerhard Seybert Beitrag 15 von 16
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Sebastian K. Schmidt schrieb:


Zitat:über unsere Firma erscheint demnächst ein Artikel in einer
Branchen Zeitung.
Nach der ersten Druckfahne, mussten wir den gesamten Artikel
selbst verfassen (konnt man gar nichts übernhemen) - die Fotos



Also wenn ich die ganze Kiste hier richtig verstehe handelt es sichum einen Artikel und nicht um eine Anzeige.

Weshalvb dann von Vetrag die Rede ist würde ich gern wissen. Stelle Dir mal den selben Artikel als Anzeige vor und rechne um. Wenn Dir das ganze nicht gefällt und Du Dich nicht richtig präsentiert fühlst, untersage die VÖ, dazu hast Du ein Recht.

Aber ich denke Du spielst ein wenig mit dem von Dir erhofften Werbeeffekt, den Du Dir damit versprichst.
Das ist ein uweischneidiges Schwert hopp oder topp.

Sorry, aber bezahle eine Anzeige und Du hast Einfluss, wenn es ein normaler Artikel ist, nimm ihn oder lass es.

Gerhard
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