Hochzeitsfotos - Rechte als Auftraggeber

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Sandra Althaus Sandra Althaus Beitrag 1 von 19
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Hallo,

ich habe hier ein bisschen gesucht, aber nichts gefunden was mir helfen könnte, daher kurze Erklärung und Frage:

Ein Bekannter von mir hat einen Fotografen beauftragt seine Hochzeit zu fotografieren. Absprache war der Erhalt eines Fotobuches, sowie einer CD mit allen schönen Fotos zum Preis von ca.1200€.

Das Fotobuch gefällt wirklich super, die Fotos und die Gestaltung sind top, aber die Foto-CD enthält die Bilder nur als Bestellübersicht, kein Foto ist größer als 50Kb und für Abzüge nicht zu gebrauchen.

Abgesprochen war der Erhalt einer CD eben mit dem Wunsch, davon Abzüge machen zu können, für Bekannte, Verwandte oder auch einfach eine Vergößerung zum aufhängen.

Es besteht kein schriftlicher Vertrag. Nach einigen Diskussionen wurden noch mal 400€ bezahlt für 50 Abzüge.

-Hat mein Bekannter irgendwelche Rechte, die Fotos in genügend großer Auflösung auf CD zu erhalten, wenn nur mündliche Absprache bestand?


Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße,

Sandra
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 19
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Sandra Forster schrieb:

Zitat:Das Fotobuch gefällt wirklich super, die Fotos und die
Gestaltung sind top, aber die Foto-CD enthält die Bilder nur
als Bestellübersicht, kein Foto ist größer als 50Kb und für
Abzüge nicht zu gebrauchen.

Abgesprochen war der Erhalt einer CD eben mit dem Wunsch, davon
Abzüge machen zu können, für Bekannte, Verwandte oder auch
einfach eine Vergößerung zum aufhängen.


Das ist das übliche Verfahren und hätte nach Einsicht der AGBs des Fotografen keine Überraschung sein dürfen. Natürlich hätte Dein Bekannter mit dem Fotografen auch eine anderweitige Vereinbarung treffen können, dann aber sicher nicht für ein Honorar von 1200 Euro.
VG, Michael
Torsten Brandt Torsten Brandt   Beitrag 3 von 19
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Ich denke, dein Bekannter wird schlechte Karten haben. Klar ist ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag, aber eben ungleich viel schwerer nachzuweisen, wie ein schriftlicher Vertrag. Und dadurch, das er eben schon nachträglich 400,-- € für 50 Abzüge gezahlt hat, wird die Absprache im Streitfall noch unglaubwürdiger. "Hätte, wenn und aber" lässt man immer auf Papier fixieren ... Kind im Brunnen, Pech gehabt. Und bei einer Summe von 1200,-- €, sowieso immer alles schriftlich !!!

BG T
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 4 von 19
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Hallo Sandra,

um die Frage nach den Rechten Deines Bekannten beantworten zu können, müßte man den genauen Wortlaut der Abmachung kennen.

Problemeatisch wird es diese Rechte durchzusetzen, sprich notfalls vor Gericht zu beweisen.

Was mich wirklich wundert, ist dass bei einem Auftrag dieses Ausmaßes (1200 €) kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde.

LG Manfred
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 5 von 19
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Also, ich finde, ein wirklich professioneller Fotograf wird seine Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CD keine brauchbaren Bilder, sondern nur Thumbnails enthält. Unabhängig davon, ob jetzt geschickt formulierte AGBs dies formaljuristisch überflüssig machen, halte ich es für irgendwie fair, den Kunden vor Vertragsabschluss Informationen darüber zu geben, welche Gesamtkosten anfallen werden. Aber vielleicht bin ich auch zu altmodisch für eine Zeit, in der Billigflieger mit unrealistichen Zahlen werben und Telekommunikationsdienstleister mit '0 Euro' und einem unverständlichen Verhau an Fußnoten werben.
Sandra Althaus Sandra Althaus Beitrag 6 von 19
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Ich danke Euch!

Zu Der TIEGER:

so sehe ich das eigentlich auch und ich persönlich wäre dann als Fotograf doch eigentlich noch bemüht, meine Kunden zufrieden zu stellen, auch wenn hier ein Missverständnis entstanden ist. Zumal mein Bekannter auch bereit gewesen wäre, für eine CD ein zusätzliches Honorar zu leisten.

Ob es Sinn macht, sich die AGB´s noch anzufordern, um zu erfahren ob diese überhaupt Aussagen zu einer Foto-CD bei Auftragsfotos oder Hochzeitsfotos mit Thumbnails enthalten um sich ggflls. darauf zu berufen und vielleicht doch noch eine Verhandlungsbasis zu haben?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 19
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Ich glaube nicht, dass der Fotograf das bewusst verschwiegen bzw. nicht klargestellt hat. Für ihn war es ein Auftrag wie jeder andere, und selbstverständlich bekommt der Kunde die Bilder auch auf CD. Und wenn die 50 KB nicht durch eine lausige Komprimierung zustandegekommen sind, kann der Kunde davon durchaus Ausdrucke in Postkartengrösse machen.

Ebenso selbstverständlich ist aber, das Hochzeitsaufnahmen oder auch sonstige Personenaufnahmen im Atelier in Erwartung eines Nachfolgegeschäfts kalkuliert werden und deshalb die Aufnahmen in voller Auflösung nicht an den Kunden gehen, es sei denn, es ist ausdrücklich so vereinbart worden, wozu dann auch eine Vereinbarung über die damit verbundenen Nutzungsrechte gehört hätte. Dann hätte aber auch das Honorar sicher ganz anders ausgesehen, ausser der Fotograf hat den betriebswirtschaftlichen Teil der Ausbildung verpennt.

Und nochmals: Schon 1200 Euro sind keine Peanuts. So einen Auftrag würde ich nicht mündlich vergeben, und ich würde genau wissen wollen, welche Leistung beinhaltet ist.

VG, Michael
Sandra Althaus Sandra Althaus Beitrag 8 von 19
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Zu Michael:

So wird es wohl sein (Nachfolgegeschäft, fehlender Vertrag). Alles klar, kann ich nachvollziehen.

Vielen Dank an alle, gebe die Infos so weiter!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 19
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Sandra,

ich bin nur Amateur, aber gelegentlich mache ich auch Auftragsaufnahmen. Und dann gibt es immer auch eine Vereinbarung, die u.a. auch die zu erbringende Leistung beschreibt.

Und zu dem Fall Deiner Bekannten: Die 1200 Euro sind ein durchaus übliches Honorar. Dass darin auch eine CD mit Bildern in hoher Auflösung enthalten ist, kann vernünftigerweise nicht erwartet werden. Da hat es bei der mündlichen Absprache anscheinend Missverständnisse gegeben.

Und diesen Teil eines Auftrags als Option offenzuhalten, ist ja auch im Sinne des Kunden, denn ein Nachfolgeschäft ergibt sich natürlich nur dann und die Kosten für den Kunden entstehen nur dann, wenn die Aufnahmen tatsächlich gefallen.

VG, Michael



Nachricht bearbeitet (9:45h)
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 10 von 19
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Michael Opfer schrieb:

Zitat:Ich glaube nicht, dass der Fotograf das bewusst verschwiegen
bzw. nicht klargestellt hat. Für ihn war es ein Auftrag wie
jeder andere, und selbstverständlich bekommt der Kunde die
Bilder auch auf CD. Und wenn die 50 KB nicht durch eine lausige
Komprimierung zustandegekommen sind, kann der Kunde davon
durchaus Ausdrucke in Postkartengrösse machen.


Da würde ich aber erst in den AGB nachschlagen, ob das erlaubt ist. Nachher kostet das 10000 Euro für missbräuchliche Nutzung...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 19
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Den Blick in die AGBs hatte ich weiter oben ja schon empfohlen.
VG, Michael
xxx xxx xxx xxx Beitrag 12 von 19
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Sandra Forster schrieb:

Zitat:Ein Bekannter von mir hat einen Fotografen beauftragt seine
Hochzeit zu fotografieren. Absprache war der Erhalt eines
Fotobuches, sowie einer CD mit allen schönen Fotos zum Preis
von ca.1200€.


aller schönen fotos ist schon eine superformulierung. ;-)
wer beurteilt das und nach welchem maßstab? ist eines schön geworden oder alle?
und das wort absprache sagt immer aus, dass nichts schriftlich nachvollziehbar ist. da ist derjenige, der das material eines wichtigen festes in händen hält, immer in der besseren position.

Zitat:Es besteht kein schriftlicher Vertrag. Nach einigen
Diskussionen wurden noch mal 400€ bezahlt für 50 Abzüge.

-Hat mein Bekannter irgendwelche Rechte, die Fotos in genügend
großer Auflösung auf CD zu erhalten, wenn nur mündliche
Absprache bestand?


welche rechte will er denn noch haben, nachdem er mit der nachzahlung schon einverstanden war?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 19
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Also ich denke, Dein Bekannter hat da sehr schlechte Karten.

Persönlich vermute ich sogar ein Mißverständnis. Wenn gesagt wurde, daß es eine CD mit allen Fotos zum Nachbestellen gibt, dann kann man das sicherlich unterschiedlich auslegen.

Daß dann noch einmal 400€ für 50 Abzüge bezahlt wurden, verbessert nicht gerade die Aussichten.

Just my 3 cents
Hermann
Sandra Althaus Sandra Althaus Beitrag 14 von 19
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@Caesar

Den genauen Wortlaut aus den Besprechungen kenne ich natürlich nicht, aber in meiner Fragestellung ging es hier darum, sinngemäß die Sachlage darzustellen und zu erfahren, was für Möglichkeiten bestehen. Ob nun von allen schönen oder allen technisch einwandfreien Fotos die Rede war, wird hier sicherlich nichts an den Möglichkeiten ändern, ich denke aber, dass die Formulierung ausreichend war und zum beschreiben worum es ging.
Ich verstehe, dass meine Ausführung da nicht präzise war;), aber noch länger sollte mein Anfangsbeitrag nicht werden und es wurde ja verstanden, was ich meine.;)

Danke an alle!

Hier wird mit Sicherheit ein Missverständnis bei der Auftragsbesprechung vorgelegen haben und ich werde ihm dies so weitergeben.
Werner Hammerschmid Werner Hammerschmid   Beitrag 15 von 19
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ich würde es gut sein lassen,

die bilder schaut doch eh keiner mehr an :-)

vg
werner
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