Hochzeits- & Portraitaufträge im Ausland - Arbeitsbewilligun

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Daniel Bachler Daniel Bachler Beitrag 1 von 2
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Hi,

ich hätte da eine kurze Frage zu Auftragsarbeiten als Photograph (Portrait, Hochzeiten etc) in anderen Ländern: Mich würde interessieren, ob es bei solchen Aufträgen zu Schwierigkeiten kommen kann, von wegen Arbeits- oder Wettbewerbsrecht. Ich nehme mal an, dass es innerhalb der EU auf jeden Fall relativ problemlos ist (muss das Einkommen dann in diesen Ländern versteuert werden? Einkommensteuerpflichtig ist man ja im allgemeinen nur am Hauptwohnsitz), aber wie sieht das z.B. mit den USA aus? Machen die Stress wenn man für einen Hochzeitsjob als selbstständiger Photograph einreist und die dort photographiert?

V.a. auch die Geschichte mit den Steuer wäre interessant. Macht es dabei einen Unterschied ob man für private oder Gewerbekunden arbeitet? Und ja, mir ist schon klar dass hier keine Steuerberater schreiben, aber mich würde die Erfahrung von anderen Photographen hier interessieren.

Danke schon mal!
Daniel



Nachricht bearbeitet (19:20h)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 2
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Ehrlich Gegenfrage; schon mal bei Botschaften oder Konsulate der entsprechenden Länder nachgefragt?

Zum Themea Einkommenssteuer:
Wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, weiß ich nicht. In Deutschland ist es so, dass Du Dein Einkommen (ob im Aus- oder Inland erzielt) in Deutschland angeben und versteuern musst. So weit ich weiß, gibt es aber mit einigen Ländern einen sogenannten Steurausgleich; d. h. dort gezahlte Steuern, kannst Du hier von Deiner Steurschuld abziehen. Ist zwar so nicht korrekt steuerrechtlich ausgedrückt, entpricht aber weitestgehend der praktischen Handhabung.

Ansonsten empfehle ich bei dieser steurlichen Situation immer einen Steuerberater zu befragen.

LG Manfred
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