DSGVO bei Personen im AUsland (Indien, Myanmar, ...)

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Karpfen Karpfen Beitrag 16 von 22
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Naja,
was ist heutzutage ein Mensch?
Ein Lebewesen nur.
lenmos lenmos Beitrag 17 von 22
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Zitat: Karpfen 03.03.23, 15:58Zum zitierten Beitragwas ist heutzutage ein Mensch?
Ein Lebewesen nur.

Das war gestern auch noch so.
Silvie Manzen Silvie Manzen Beitrag 18 von 22
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Zitat: Uwe - Ein Alzeyer in Bremen - 03.03.23, 07:30Zum zitierten Beitrag
Du willst also Werbung machen und Geld verdienen ohne die Personen, die du hierzu benutzt zu bezahlen ... und willst wissen, ob die dir dann rechtlich an den Karren fahren können, so korrekt verstanden?


Na immerhin nur "benutzt" und nicht gleich "missbraucht". Wobei die Leistung eines "Models" bei Straßen- oder Reisefotografie ja wirklich bemerkenswert ist. Erschöpft sie sich doch in der bloßen Existenz und Sichtbarkeit. Wäre es nicht toll, wenn jeder dafür Geld bekäme?

Ironie beiseite. Ja, auch ein Künstler darf mit seiner Arbeit Geld verdienen. Wenn der Künstler zufällig ein Straßen/Reise/Reportagefotograf ist, darf er seine "im höheren Interesse der Kunst" gefertigten Bilder gegen gutes Geld verkaufen, ohne dass dass die darauf abgebildeten irgendeinen monetären Anspruch hätten. M.E. im Prinzip immer noch gültiges Recht und mir fällt es schwer, damit irgendeine "Ausbeutung" zu verbinden.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 19 von 22
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Zitat: Uwe - Ein Alzeyer in Bremen - 03.03.23, 09:44Zum zitierten Beitrag
Wenns doof läuft, darfst Du nach KUG das Bild zeigen, aber nach DSGVO nicht verarbeiten/speichern ;-))


Nein. Denn das KUG ist das in der DSGVO (die übrigens nur eine europäische Verordnung ist) oft erwähnte berechtigte Interesse desjenigen, der die Daten verarbeitet.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 20 von 22
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Zitat: Andreas M.. 02.03.23, 21:34Zum zitierten Beitrag
Gilt das DSGVO Recht für Personen die dort ansässig sind, also dass sie nicht fotografiert werden dürfen und auf einer Internetseite (Mit der ich meine Arbeit bewerbe) gezeigt werden?


Wenn Du die Daten in Deutschland verarbeitest, dann gilt für Dich das Bundesdatenschutzgesezt.
Wenn Du im Ausland erfasst, dann gilt für die Erfassung der Datenschutz dieses Landes. Innert der EU hat die DSGVO den Datenschutz vereinheitlicht und vielerorts verschärft. Die nationalen Datenschutzgesetze entsrpechen der DSGVO. Der Teufel mag da im Detail liegen.

Woanders mag das abweichen.

Das BDSG unterscheidet nicht, wessen Menschen Daten Du erfasst. Ginge auch nicht. Würde dem Grundgesetz widersprechen.
pzinken pzinken Beitrag 21 von 22
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Zitat: Sören Spieckermann 03.03.23, 09:35Zum zitierten Beitrag...
Interessanterweise war das auch vor der DSGVO schon so im KUG etc. geregelt. Die Regelungen zum Themenkomplex "Recht am eigenen Bild" haben sich im Zuge der DSGVO nur wenig bis gar nicht geändert. Die Reisefotografie war da aber auch nicht tot. Muss also irgendwie schon gehen :-)

Ja, seit 1907 meine ich. Aber was in welcher Form in der geschilderten Fallkonstellation gilt, wer kann das schon sagen... Zum Thema Indien: ich bin sicherlich in Form hunderter Selfies häufiger auf indischen Facebookseiten veröffentlicht als umgekehrt ;-)
Karpfen Karpfen Beitrag 22 von 22
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Zitat: lenmos 03.03.23, 17:29Zum zitierten BeitragZitat: Karpfen 03.03.23, 15:58Zum zitierten Beitragwas ist heutzutage ein Mensch?
Ein Lebewesen nur.

Das war gestern auch noch so.


Nee.
Er galt mal als "Krone der Schöpfung"
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