Naja,
was ist heutzutage ein Mensch?
Ein Lebewesen nur.
was ist heutzutage ein Mensch?
Ein Lebewesen nur.
Zitat: Uwe - Ein Alzeyer in Bremen - 03.03.23, 07:30Zum zitierten Beitrag
Na immerhin nur "benutzt" und nicht gleich "missbraucht". Wobei die Leistung eines "Models" bei Straßen- oder Reisefotografie ja wirklich bemerkenswert ist. Erschöpft sie sich doch in der bloßen Existenz und Sichtbarkeit. Wäre es nicht toll, wenn jeder dafür Geld bekäme?
Ironie beiseite. Ja, auch ein Künstler darf mit seiner Arbeit Geld verdienen. Wenn der Künstler zufällig ein Straßen/Reise/Reportagefotograf ist, darf er seine "im höheren Interesse der Kunst" gefertigten Bilder gegen gutes Geld verkaufen, ohne dass dass die darauf abgebildeten irgendeinen monetären Anspruch hätten. M.E. im Prinzip immer noch gültiges Recht und mir fällt es schwer, damit irgendeine "Ausbeutung" zu verbinden.
Na immerhin nur "benutzt" und nicht gleich "missbraucht". Wobei die Leistung eines "Models" bei Straßen- oder Reisefotografie ja wirklich bemerkenswert ist. Erschöpft sie sich doch in der bloßen Existenz und Sichtbarkeit. Wäre es nicht toll, wenn jeder dafür Geld bekäme?
Ironie beiseite. Ja, auch ein Künstler darf mit seiner Arbeit Geld verdienen. Wenn der Künstler zufällig ein Straßen/Reise/Reportagefotograf ist, darf er seine "im höheren Interesse der Kunst" gefertigten Bilder gegen gutes Geld verkaufen, ohne dass dass die darauf abgebildeten irgendeinen monetären Anspruch hätten. M.E. im Prinzip immer noch gültiges Recht und mir fällt es schwer, damit irgendeine "Ausbeutung" zu verbinden.
Zitat: Uwe - Ein Alzeyer in Bremen - 03.03.23, 09:44Zum zitierten Beitrag
Nein. Denn das KUG ist das in der DSGVO (die übrigens nur eine europäische Verordnung ist) oft erwähnte berechtigte Interesse desjenigen, der die Daten verarbeitet.
Nein. Denn das KUG ist das in der DSGVO (die übrigens nur eine europäische Verordnung ist) oft erwähnte berechtigte Interesse desjenigen, der die Daten verarbeitet.
Zitat: Andreas M.. 02.03.23, 21:34Zum zitierten Beitrag
Wenn Du die Daten in Deutschland verarbeitest, dann gilt für Dich das Bundesdatenschutzgesezt.
Wenn Du im Ausland erfasst, dann gilt für die Erfassung der Datenschutz dieses Landes. Innert der EU hat die DSGVO den Datenschutz vereinheitlicht und vielerorts verschärft. Die nationalen Datenschutzgesetze entsrpechen der DSGVO. Der Teufel mag da im Detail liegen.
Woanders mag das abweichen.
Das BDSG unterscheidet nicht, wessen Menschen Daten Du erfasst. Ginge auch nicht. Würde dem Grundgesetz widersprechen.
Wenn Du die Daten in Deutschland verarbeitest, dann gilt für Dich das Bundesdatenschutzgesezt.
Wenn Du im Ausland erfasst, dann gilt für die Erfassung der Datenschutz dieses Landes. Innert der EU hat die DSGVO den Datenschutz vereinheitlicht und vielerorts verschärft. Die nationalen Datenschutzgesetze entsrpechen der DSGVO. Der Teufel mag da im Detail liegen.
Woanders mag das abweichen.
Das BDSG unterscheidet nicht, wessen Menschen Daten Du erfasst. Ginge auch nicht. Würde dem Grundgesetz widersprechen.
Zitat: Sören Spieckermann 03.03.23, 09:35Zum zitierten Beitrag
Ja, seit 1907 meine ich. Aber was in welcher Form in der geschilderten Fallkonstellation gilt, wer kann das schon sagen... Zum Thema Indien: ich bin sicherlich in Form hunderter Selfies häufiger auf indischen Facebookseiten veröffentlicht als umgekehrt ;-)
Ja, seit 1907 meine ich. Aber was in welcher Form in der geschilderten Fallkonstellation gilt, wer kann das schon sagen... Zum Thema Indien: ich bin sicherlich in Form hunderter Selfies häufiger auf indischen Facebookseiten veröffentlicht als umgekehrt ;-)
Zitat: lenmos 03.03.23, 17:29Zum zitierten BeitragZitat: Karpfen 03.03.23, 15:58Zum zitierten Beitrag
Das war gestern auch noch so.
Nee.
Er galt mal als "Krone der Schöpfung"
Das war gestern auch noch so.
Nee.
Er galt mal als "Krone der Schöpfung"