Blue Port Hamburg: Ärger mit VG Bild-Kunst

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Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 1 von 31
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Info für alle Fotografen und Veröffentlicher des Hamburger Blue Ports: Die VG Bild-Kunst bittet unter Umständen zur Kasse.
Ob das nur für Instagramer gilt, mag ich nicht beurteilen:
https://mobil.mopo.de/hamburg/instagram ... n-33145988
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 2 von 31
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Beziehend auf den oben verlinkten Artikel: wenn man bei Instagram 5000 Follower hat, ist das Betreiben des Accounts dann wirklich noch nur ein Hobby? Ich kenne mich nicht mit den Verdienstmöglichkeiten aus, ob Insta selbst direkt irgendwann zahlt (wie YouTube) oder man halt damit als Influencer Kasse macht, bzw. machen kann.
Die zweite Frage, die sich mir stellen würde, ist nach der Panoramafreiheit. Weite Teile der Stadt sind nachts nicht mehr ohne diese blauen Leuchtstoffröhren zu fotografieren, nicht nur im Hafen.
Dritte Frage, eher moralisch: die Installation wird massiv von der Stadt Hamburg finanziell unterstützt, ist ein Marketingtool für den Tourismus. Wie kann die Stadt zulassen, dass hier Einschränkungen bei der Nutzung in „Public Domain“ erfolgen? Es ist doch so, dass das blaue Licht die Touris wie Fliegen anzieht. Warum schränkt man dann die Verbreitung der Bilder davon so ein?
Vierte Frage: Ist die einfache Elektroinstallation blauer Leuchtstoffröhren im öffentlichen Raum Kunst oder kann das weg?
T ST T ST Beitrag 3 von 31
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Zu 4: Ob es Kunst ist, muss jeder selbst beurteilen. Nach vorherrschender Meinung ist es das. Aber unabhängig davon gehört die Elektroinstallation (in der Regel dem der sie in Auftrag gegeben hat). Folglich kann das nicht einfach so einfach weg, der Besitzer muss schon aufgefordert werden, sie zu entfernen.

Grüße Thomas
Heiko Vatterott Heiko Vatterott   Beitrag 4 von 31
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Es gibt dazu jetzt eine Stellungnahme auf Hamburg.de:
Nach einer Vielzahl von Nachfragen bezüglich der Möglichkeit, Bilder des Lichtkunstwerks BLUE PORT HAMBURG zu veröffentlichen, ist aktuell zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, dass Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist.
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 5 von 31
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https://www.hamburg.de/blue-port-hambur ... port-2019/
(Letzter Absatz)
So unprofessionell wie gewohnt von dieser Website, die sich anmaßt, Hamburg zu vertreten, lässt der Text mehr Fragen offen als er klärt.
Klingt für mich nach Kosten sozialisieren und Gewinne privatisieren, hier mal im Kunstbetrieb statt in der 'freien Wirtschaft'.
Die Erklärung des künstlerischen Wertes der Aktion durch den Organisator ist auch sehr dünn, wird dieser nämlich erst durch Abbildungen, vulgo Fotos, der Aktion möglich.
Thomas Kalscheid Thomas Kalscheid   Beitrag 6 von 31
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§ 59 UrhG: Panoramafreiheit - Blue-Port ist ein temporäres Kunstwerk! Eine kommerzielle Nutzung ist damit nur nach Lizensierung des Urhebers der Lichtinstallation erlaubt.

Aus meiner Sicht ist das vollkommen legitim!

https://www.rechtambild.de/2010/09/die- ... afreiheit/

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 86487.html
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 7 von 31
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Damit ist aber allen kommerziell tätigen Fotografen über mehrere Wochen in weiten Teilen der Stadt (das Projekt hat den Hafen bereits längst hinter sich gelassen) unmöglich, nach Einbruch der Dämmerung, frei ihren Job zu tun.
Um Auswärtigen das zu verdeutlichen: das blaue Licht ist so stark, dass man aus 10 Kilometern Entfernung deutlich sieht, wie eine blaue Lichtglocke über der Stadt hängt. Diese Installation wurde auch auf beispielsweise den Flughafen ausgeweitet.
Es handelt sich um die Elektroinstallation blauer Standardleuchtstoffröhren (die es genau so im Großhandel zu kaufen gibt) in normalen Gehäusen an Gebäuden. Nur die Farbe und eben nicht die dauerhafte Installation unterscheiden sie von 'normaler' Gebäudebeleuchtung. Ich spreche dieser Aktion ab, dass es sich um Kunst handelt. Das Licht wird nicht gerichtet, nicht geschaltet (außer ein/aus einmal am Tag). Ich erkenne an, dass das ein enormer Aufwand ist, der aber nur organisatorisch und technischer Art ist und für die der Organisator bereits anderweitig bezahlt wird.
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 8 von 31
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Ist es übrigens eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich die identische Hardware an meinem Haus installiere?
Keine Angst, liebe Nachbarn, das werde ich nicht tun, obwohl das blaue Licht auf weißer Fassade ungleich besser wirkt als auf roten Ziegelbauten.
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 9 von 31
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Der Unterschied zu Christos Aktion: Das Planenmaterial wurde speziell für, von und mit ihm und seiner Frau entwickelt, vermessen, genäht, er musste die Befestigungen durch Seile und Hilfskonstruktionen so gestalten, dass es die Form des Gebäudes erhält. Bei der Finanzierung muss ich passen, müsste ich erst recherchieren, ob und in wie weit dafür öffentliche Mittel abseits der Nutzungsrechte für das Reichstagsgebäude geleistet wurden.
Thomas Kalscheid Thomas Kalscheid   Beitrag 10 von 31
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Zu Christo Christo und Jeanne-Claudes Projekt "Wrapped Reichstag"

https://www.welt.de/print-welt/article6 ... risto.html

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 50270.html

Dieses und auch alle anderen Projekte haben Christo und Jeanne-Claudes ausschließlich selbst bezahlt und alle damit zusammenhängende Werke, Entwurfsskizzen und spätere Fotografien, selbst vermarktet. Da der "Wrapped Reichstag" ein temporäres Kunstwerk war, galt die Panoramafreiheit nicht! Gegen unautorisierte Verwertung Dritter wurde und wird rechtlich vorgegangen, was ich absolut nachvollziehen kann!

https://www.spiegel.de/kultur/gesellsch ... 88711.html
Stefan Bar. ² Stefan Bar. ²   Beitrag 11 von 31
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Ja, ist mir auch völlig ok, die künstlerische Schöpfungshöhe erkenne ich an dem verhüllten Reichstag absolut an. Nur eben nicht im Vergleich zu dieser simplen Elektroinstallation.
Thomas Kalscheid Thomas Kalscheid   Beitrag 12 von 31
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Blue-Port

Die Stadt Hamburg ist der Auftaggeber und Geldgeber und Michael Batz als Lichtdesigner der Urheber! Mit nur einer Woche ist nach deutscher Gesetzgebung zum Urheberrecht und Panoramafreiheit die Lichtinstallation des Blue-Port ein temporäres Kunstwerk und der Lichtdesigner darf bei Veröffentlichung Lizenzgebühren verlangen.

https://www.hamburg.de/blue-port-hambur ... -portrait/

Anders USA: staatlich finanziert gilt innerhalb der USA für Kunst, u.a. Ansel Adams: CCC
Öffentlich finanziert sind in den USA wissenschaftliche Erkenntnisse, die in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht werden, frei. In Deutschland müssen Publikationen über kommerzielle Verlage veröffentlicht werden. Die NASA Missionen, u.a. Apollo, könnten auch darunter fallen?
Thomas Kalscheid Thomas Kalscheid   Beitrag 13 von 31
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Limitierung bei Adobe Stock

https://helpx.adobe.com/de/stock/contri ... tions.html
Marco Pagel Marco Pagel   Beitrag 14 von 31
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Zum Thema "kommerzielle Verwendung" gebe ich zu bedenken: Wer das Foto bei fäißbuck oder in anderen asozialen Netzwerken hochlädt, mag selber vielleicht keine kommerziellen Absichten verfolgen.
Die Betreiber des Netzwerks aber tun es sehr wohl, und denen räume ich - trotz der vielen albernen Widerspruchs-Textbilder - sehr wohl ein entsprechendes Nutzungsrecht an dem Foto ein, indem ich es dort hochlade.

Somit veräußere ich ein Recht an dem Werk, das ich gar nicht habe.

Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass der Knipser vom Rang eines BILD-Leser-Reporters hier sehr wohl spätestens deshalb große Probleme bekommen kann.

Was die Schöpfungshöhe einer jährlich wiederkehrenden Beleuchtungsaktion angeht, hege auch ich so meine Zweifel - bin aber alles Andere als eine entscheidende Instanz.

Für mich persönlich kann ich nur wieder feststellen, wie gut es doch ist, dass ich derartigen das-MUSST-Du-Knipsen!-Events mittlerweile grundsätzlich fern bleibe.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 15 von 31
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Zitat: Marco Pagel 13.09.19, 05:25Zum zitierten BeitragZum Thema "kommerzielle Verwendung" gebe ich zu bedenken: Wer das Foto bei fäißbuck oder in anderen asozialen Netzwerken hochlädt, mag selber vielleicht keine kommerziellen Absichten verfolgen.
Die Betreiber des Netzwerks aber tun es sehr wohl, und denen räume ich - trotz der vielen albernen Widerspruchs-Textbilder - sehr wohl ein entsprechendes Nutzungsrecht an dem Foto ein, indem ich es dort hochlade.
Es wurde doch mitlerweile für nichtkommerzielle Nutzung in SOZIALEN MEDIEN freigegeben, das schließt Facebook und dergleichen ein. Und JA, man muss ein Nutzungsrecht abtreten, klar, es soll ja GEZEIGT werden. Immerhin ist man nur NUTZER der Seite. Das immer so ein riesiges Fass aufgemacht werden muss wegen Bildrechten bei FB/Insta und dergleichen. BITTE sucht mir mal ein Urteil oder einen Prozess aus welchem Land auch immer heraus, das aufzeigt, dass Facebook ein Bild einfach so verwendet. BITTE, nur ein einziger!
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